1. Zeichen-Länge
Generell gilt, dass ein Kfz-Kennzeichen maximal 8 Zeichen lang sein darf. Dies beinhaltet das Ortskürzel, die Buchstaben und die Zahlen. Ein Kennzeichen kann also aus bis zu 3 Zeichen (Ortskürzel) und 5 Zeichen (Buchstaben und Zahlen) bestehen.
Zusätzlich können Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen und E-Kennzeichen aufgrund des Vermerks auf dem Kennzeichen, ein Zeichen weniger belegt werden.
2. Zulässige Zeichen
Das Ortskürzel dürfen Sie nicht frei wählen. Sie müssen hierbei ein zulässiges Ortskürzel Ihrer Zulassungsstelle verwenden. Unsere Suche ist so konfiguriert, dass Sie nur zulässige Ortskürzel auswählen können. Das bedeutet, dass Sie immer alle angezeigten Ortskürzel verwenden können.
Die Buchstaben und Zahlen können Sie frei wählen. Sie können bis zu 2 Buchstaben und bis zu 4 Zahlen verwenden. Die Reihenfolge der Buchstaben und Zahlen ist ebenfalls frei wählbar.
Es gibt verbotene Kombinationen, die in Verbindung mit der Nazi-Zeit stehen. Diese Kombinationen sind nicht erlaubt und werden von uns nicht angezeigt. Beispiele hierfür sind: HJ, SS, KZ, SA, NS, usw.
3. Sondergrößen
Kfz-Kennzeichen können, sofern Sie sich von der Kombination her eignen, auch in Sondergrößen bestellt werden. Hierbei können Sie zwischen verschiedenen Größen wählen. Die Größen sind abhängig von der Zulassungsstelle und den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Motorrädern kann es sein, dass viele ein kleineres Schild wünschen. Wenn dies auf Sie zutrifft, achten Sie bei der Suche darauf, dass die von Ihnen gewählte Kombination kurz genug ist.